Arbeitsmedizinische Betreuung
Wir bieten Ihnen eine umfängliche Betreuung und Beratung als externer Betriebsarzt nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für Betriebe aller Branchen.
Wir bieten branchenunabhängig mit unseren Betriebsärzten eine umfassende Betreuung und Beratung für Ihr Unternehmen. Die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk werden dabei selbstverständlich im Rahmen der Grundbetreuung wie auch der betriebsspezifischen Betreuung erfüllt.
Unsere Leistungen umfassen dabei insbesondere die Arbeitsmedizinische Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgeuntersuchungen:
- Arbeitsmedizinische Betreuung: Unsere erfahrenen Arbeitsmediziner beraten Sie als Unternehmer wie auch Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen zu arbeitsmedizinischen Fragen. Die Teilnahme an Arbeitsplatz- und Betriebsbegehungen gehört genauso zu unseren Kernaufgaben, wie die Teilnahme an Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen.
- Gefährdungsbeurteilungen: Wir beraten Sie gerne gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Gefährdungsbeurteilungen und der Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Wir führen alle Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen gemäß der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durch. Dabei koordinieren wir gerne für Sie die Terminüberwachung und das Einhalten der gesetzlichen Fristen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Versorgungsangebot spezifisch für Ihr Unternehmen. Nehmen Sie dazu unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Eignungsuntersuchungen
Nehmen Sie bei uns Eignungsuntersuchungen für bestimmte Berufsgruppen und Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor.
Wir bieten das komplette Spektrum an Eignungsuntersuchungen, wie z.B. Einstellungsuntersuchungen, die Untersuchung der gesundheitliche Eignung von Mitarbeitern für die Staplerfahr- oder Kranführertätigkeit (G25-Fahr- und Steuertätigkeit), das Arbeiten mit Absturzgefährdungen (G41-Absturzgefährdung) oder bei Arbeiten unter schwerem Atemschutz (G26.3 gem. FwDV).
Die Bescheinigungen mit Eignungsvermerk werden nach erfolgter Untersuchung den Probanden persönlich zugestellt. Die Weiterleitung an den Arbeitgeber erfolgt durch den Probanden und nicht durch den an die Schweigepflicht gebundenen Betriebsarzt.
Als Taxi-, Bus- und LKW-Fahrer können Sie bei uns die komplette Untersuchung gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durchführen. Alle erforderlichen Tests werden an einem einzigen Termin erledigt und Sie erhalten die notwendigen Bescheinigungen nach Möglichkeit sofort nach Abschluss der Untersuchung. Weitere Informationen und unsere Preise finden Sie im Merkblatt Fahrerlaubnisuntersuchung.
Arbeitssicherheit
Wir bieten Ihnen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa).
Gemeinsam mit der arbeitsmedizinischen Betreuung bieten wir Ihnen optional die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) an, um den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG) und den Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) auch in dieser Hinsicht zu entsprechen.
Diese Leistung erbringen wir gemeinsam mit unseren langjährigen regionalen Kooperationspartnern, um Ihnen die komplette Betreuung im Arbeitsschutz aus einer Hand zu ermöglichen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wir beraten Sie bei der Erstellung und Umsetzung von BGM-Konzepten und betrieblichen Anreizsystemen.
Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind für jedes Unternehmen eine wichtige Grundlage für den Erfolg. Deshalb sollte man ihnen die Wertschätzung entgegenbringen, die sie verdient haben. Wir unterstützen Sie gerne bei Erstellung eines BGM-Konzepts, dem Entwickeln betrieblicher Anreizsysteme und der Umsetzung im Betrieb:
- BGM-Konzept:. Erstellung eines Gesundheitskonzepts für Ihr Unternehmen und der Planung betriebsspezifischer Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter und Reduktion von Krankheitsausfällen.
- Betriebliches Anreizsystem: Monetäre Anreize wirken zwar nahezu immer, sind jedoch in ihrer motivationsfördernden Wirkung zeitlich sehr begrenzt. Ein präventiver Effekt ist hier überhaupt nicht vorhanden. Durch soziale Anreize z.B. in Form spezieller Gesundheits- und Fitnessangebote hebt sich Ihr Unternehmen positiv von anderen ab.
- Umsetzung: Gemeinsame Planung der Kommunikation und Unterweisung der Mitarbeiter.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
Ihre Vorteile.
Feste
Ansprechpartner
Jeder Betrieb hat einen festen Ansprechpartner zugeordnet.
Erfahrene
Arbeitsmediziner
Über 25 Jahre Erfahrung in der Arbeits- und Betriebsmedizin.
Betreuung aus
einer Hand
Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Gesunheitsmanagement.
In Ihrer
Nähe
Betreuung vor Ort in Hildesheim und ganz Niedersachsen.